G E M E I N D E E S C H E N PROTOKOLLAUSZUG SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 04/07
Datum / Zeit
Mittwoch, 14. Februar 2007 / 18.00 – 20.30 Uhr
Vorsitz: Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry
Entschuldigt
Protokoll
Traktanden
1.
Bestellung von Kommissionen und Delegierten
Gemeindehaus Eschen / Unterhalt, Nachtragskredit 2006
Anbringung einer Reklametafel an der Fassade des bestehenden Gebäudes
auf der Parzelle Nr. 1780 (BR 20255), Industriestrasse 753, Eschen
Anbau eines Windfangs beim bestehenden Wohnhaus auf der Parzelle Nr.
Anbau einer Sitzplatzüberdachung beim bestehenden Wohnhaus auf der
Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle Nr. 3486, Oberstädtle,
Baurechtlicher Nachvollzug offene Terrassenüberdachung auf der Parzelle Nr.
1566 (BR 20201), Eschestrasse 66, Eschen
Baurechtlicher Nachvollzug offene Eingangsüberdachung, offene
Terrassenüberdachung und offene Ueberdachung Garagenvorplatz auf der Parzelle Nr. 1566 (BR 20201), Eschestrasse 66, Eschen
Einbürgerung gemäss Art. 18 des Gemeindegesetzes
Vereidigung des Gemeinderates Antragsteller: "Art. 83, Abs. 2) des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 (LGBl. 1996 / Nr. 76) lautet:" Die Mitglieder des Gemeinderates werden durch den Gemeindevorsteher vereidigt". Die Vereidigung der Vorsteher und Vizevorsteher erfolgte am 5. Februar 2007 durch die Regierung. Die Vereidigung der Mitglieder des Gemeinderates wird analog der Vereidigung der Vorsteher und Vizevorsteher vorgenommen. Der Vorsteher spricht die Eidesformel vor "Ich schwöre Treue dem Landesfürsten, Gehorsam den Gesetzen und genaue Beobachtung der Verfassung, so wahr mir Gott helfe". Alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderates treten einzeln vor, erheben die Hand und sprechen die Worte „Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe“ und unterzeichnen das vorbereitete Vereidigungsprotokoll. Der Vorsteher führt die Vereidigung durch und alle Mitglieder des Gemeinderates unterzeichnen das Vereidigungsprotokoll. 2. Gemeinderat / Organisatorisches
Antragsteller:
Bericht: Zu Beginn der Mandatsperiode werden von den Parteien ihre Fraktionssprecher vorgeschlagen und vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Anschliessend wird festgelegt, wer neben dem Vorsteher das Protokoll mitunterzeichnet und wie die Protokollgenehmigung vonstatten geht. Die Protokollgenehmigung ist in der bestehenden Sitzungsordnung des Gemeinderates festgelegt. Die bestehende Sitzungsordnung ist der Einladung beigelegt. Es sind allfällige Änderungen oder Ergänzungen zu beschliessen.
• Als Fraktionssprecher der FBP wird vorgeschlagen: Oehry Daniel
• Als Fraktionssprecher der VU wird vorgeschlagen: Bieberschulte Werner
• Als Fraktionssprecher der FL wird vorgeschlagen: von Grünigen Stefanie
1. Kenntnisnahme der Fraktionssprecher 2. Das Sitzungsprotokoll des Gemeinderates wird unterzeichnet: Vom Vorsteher und
Vizevorsteher, ist der Vorsteher nicht anwesend wird das Protokoll vom Vizevorsteher und vom Fraktionssprecher der FBP, unterzeichnet. Ist der Vizevorsteher nicht anwesend, wird das Protokoll vom Vorsteher und vom Fraktionssprecher der VU, unterzeichnet.
3. Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsordnung mit Änderungen / ErgänzungenBei der Beratung des 3. Antrags, Sitzungsordnung des Gemeinderates, werden die Punkte 1. bis und mit 6. ohne Aenderungen oder Zusätze gutgeheissen, der Punkt 7., Protokolle, ergibt eine längere Diskussion mit den zwei Schwerpunkten. Protokollgenehmigung: es wird vorgeschlagen, das Protokoll erst in der nächsten GR-Sitzung zu genehmigen, Grund dafür ist, weil der Gemeinderat von der wirklichen Endfassung des Protokolls erst Kenntnis erlangt, nachdem das Protokoll bereits unterzeichnet ist. (Ablauf: das Protokoll wird erstellt und dem Vorsteher zur Prüfung und Ergänzung zugestellt. Die vom Vorsteher erstellte 1. Endfassung wird den Gemeinderäten mit E-Mail ebenfalls zur Prüfung und Ergänzung zugestellt. Von den von den Fraktionssprechern dem Vorsteher mitgeteilten Ergänzungen oder
Änderungen erfahren die anderen Gemeinderäte nichts, bzw. erst dann, wenn das Protokoll bereits unterschrieben ist) Erwägungen Neu sollen die wichtigsten Diskussionspunkte des Gemeinderates zum betreffenden Traktandum unter dem Titel "Erwägungen" aufgeführt werden. Der Grund ist die jederzeitige Nachvollziehbarkeit der Beschlüsse. Weiters wird gewünscht, dass das Protokoll (internes) in der definitiven Endfassung, wie unterzeichnet, wie bisher in Papierform und zusätzlich (wenn gewünscht) in digitaler Form dem Gemeinderat zugestellt wird. Die Protokoll-Auszüge (Aushang) sollen gekürzt werden, weil in den Anschlagkästen zu wenig Platz vorhanden ist und weil Protokolle mit 10-15 Seiten in einem Anschlagkasten nicht gelesen werden. Ein Gemeinderat bemängelt die Qualität der Protokollführung. Diese wurde in den letzten Jahren schon mehrmals diskutiert, jedoch wurde die Umsetzung nie sauber vollzogen. Die einzelnen Erwägungen der Gemeinderäte sollen im Protokoll regelmässig aufgeführt werden. Beschluss: einstimmig
1. Den Anträgen 1. und 2. wird zugestimmt. 2. Die Beschlussfassung betr. Punkt 7. der Sitzungsordnung wird auf den 25. April 2007
3. Ressortzuteilung Gemeinderat Antragsteller:
Bericht: Anlässlich der ausserordentlichen Sitzung vom 11. Februar 2007 hat sich der Gemeinderat in einer halbtägigen Sitzung intensiv mit der Ressortbildung / Ressortzueilung und mit der Kommissionsbestellung befasst. Es wurden keine Beschlüsse gefasst, jedoch eine provisorische Ressortzuteilung grundsätzlich ins Auge gefasst: Ressort Verwaltung
Antrag: Der Gemeinderat stimmt der Ressortzuteilung zu. Beschluss: einstimmig Dem Antrag wird zugestimmt 4. Bestellung von Kommissionen und Delegierten Antragsteller: Vorsteher Bericht: Die Bestellung der nachgenannten Kommissionen und der Delegierten sowie die personelle Besetzung ist teils durch Gesetze, Statuten und Reglemente vorgegeben. Abwasserzweckverband der Gemeinden Liechtensteins (AZV) Delegierter (gemäss Statuten)
Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK, gemäss Statuten)
Bürgergenossenschaft
Bibliothek
Verein für Abfallentsorgung (VfA) bis 4'500 Einwohner 1 Delegierter
Fürsorgekommission
• Gregor Ott, Vorsteher (gemäss Gesetz)
• Günther Kranz, Leiter Finanzen und Personal
Offertöffnungskommission
Ad-hoc Kommission Baukommission Primarschule Eschen
Vorsitz Gregor Ott, Vorsteher Stellvertreter Kurt Gerner, Vizevorsteher Schulrat Paul Eberle Ressort Bau Daniel Oehry, Gemeinderat Lehrervertreter Regina Gerner- Hassler Elternvereinigung PS und Kindergärten Stefanie von Grünigen, Gemeinderat
Beratend ohne Stimmrecht: Bauherrenvertreter Marcel Foser, Leiter Hochbau Gesamtleiter/Architekt Werner Binotto, Architekt Antrag: Der Gemeinderat stimmt der Bestellung der Kommissionen und der Delegierten zu. Beschluss: einstimmig Dem Antrag wird zugestimmt 5. Verabschiedung Alt-Gemeinderäte
Antragsteller: Vorsteher Bericht: Es ist Tradition, dass die bei den Gemeindewahlen ausgeschiedenen Mitglieder der Gemeindevertretung zu einer Abschlussfeier eingeladen werden als Dank und Anerkennung für ihre Dienste die sie zum Wohle der Gemeinde geleistet haben. Als Termin für diesen Anlass wird der 23. März 2007 vorgeschlagen. An dieser Feier nehmen die neu gewählten und die ausgeschiedenen Mitglieder des Gemeinderates teil. Antrag: Die Verabschiedung der Alt-Gemeinderäte, findet am 23. März 2007 statt. (Zeit / Beginn: 19.00 Uhr) Beschluss: einstimmig Dem Antrag wird zugestimmt. 6. Verwendung des Gemeindewappens
Antragsteller:
Die Harmoniemusik Eschen ersucht den Gemeinderat um die Bewilligung zur Verwendung des Gemeindewappens. Das Gemeindewappen wird bei der neuen Uniform auf Hut und Jackett platziert. Die Vorlage entspricht den Vorgaben und kann in dieser Form freigegeben werden. Die neuen Uniformen werden im März/April 2007 eingeweiht. Antrag: Erteilung der Bewilligung zur Verwendung des Gemeindewappens für den vom Gesuchsteller angegebenen Zweck. Beschluss: einstimmig Dem Antrag wird zugestimmt. Gemeindehaus Eschen / Unterhalt, Nachtragskredit 2006
Antragsteller: Abt. Bauwesen Siegfried Risch Bericht: Mit dem Neubau der Tiefgarage haben wir den unterirdischen Wasserfluss gestört bzw. verändert. Seither haben wir immer wieder Wassereintritt am Gebäude. Eine Gesamtsanierung der unterirdischen Hülle würde bautechnisch, sowie auch kostenmässig (CHF 100'000.00) jeglichen vernünftigen Rahmen sprengen. So bleibt uns nur die Variante sanieren bei Wassereintritt vor Ort offen. Da der Wassereintritt nicht vorhersehbar ist, macht sich eine Budgetierung schwierig. Die wirtschaftlichste Lösung ist – sanieren dann – wenn Wasser eintritt. Während der Diskussion werden folgende Punkte erwähnt: Ein Gemeinderat fragt, wurde dieser Wasserschaden der Versicherung gemeldet, sind versicherungstechnische Abklärungen gemacht worden, bezahlt die Versicherung und wie hoch ist der Selbstbehalt der Gemeinde als Versicherungsnehmerin? Dazu wird geantwortet, dass der Schaden bei der Gebäudeversicherung in Bearbeitung ist, wobei der Selbstbehalt CHF. 5'000.00 beträgt. Ein Gemeinderat regt an, wenn immer wieder mit Wassereintritten zu rechnen ist, wäre eine Gesamtsanierung die bessere und voraussichtlich auch wirtschaftlich die günstigere Lösung, sofern der Wassereintritt in einem begrenzten Teil erfolgt. Gemäss Auskunft handelt es sich um Wassereintritte im Bereich der von der Landesbank gemieteten Räumlichkeiten. Es soll ein Bericht vom Leiter Bauwesen erstellt werden bis zur nächsten Sitzung über die Art und Weise des Wassereintritts und über die zu erwartenden Kosten einer Gesamtsanierung. Antrag: Genehmigung eines Nachtragskredits von CHF. 12'715.30 Beschluss: einstimmig Dem Antrag wird zugestimmt. 8. Arbeitsvergaben Strassenbau Talstrasse
Antragsteller
Abt. Bauwesen Leiter Tiefbau, Büchel Martin
Bericht Die Projektgenehmigung Talstrasse erfolgte im Gemeinderat an der Sitzung vom 07.06.2006. Die Arbeitsausschreibungen für die Talstrasse erfolgten gemäss dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG). Aufgrund der Offertvergleiche sollen die Arbeiten an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller vergeben werden. Die Offertsumme ist netto inkl. Mehrwertsteuer. Die Projektsummen sind im Budget 2007 enthalten. Das leicht abgeänderte Strassenprojekt wird kurz vom Vorsteher vorgestellt. In der Offertsumme der Arbeitsgattung Baumeisterarbeiten ist die Erstellung des Fussgängerweges (treppenloser Kiesweg) von der Quellenstrasse zur Talstrasse enthalten Antrag
1. Kreditfreigabe von CHF 515’000 für das Strassenprojekt Talstrasse 2. Baumeisterarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Marxer Büchel AG Ruggell,
3. Pflästerungsarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Brogle AG Vaduz zum
4. Belagsarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Bühler Bau AG Triesenberg, zum
Beschluss einstimmig Den Anträgen wird zugestimmt.
9. Arbeitsvergabe Primarschule Eschen
Antragsteller:
Bericht: Die Arbeitsausschreibungen für den Neubau der Primarschule Eschen erfolgten gemäss dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG). Aufgrund der Offertvergleiche sollen die Arbeiten an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller vergeben werden. Die Offertsumme ist netto inkl. Mehrwertsteuer. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 27.09.2006 die Boden- und Wandbeläge in Keramik dem wirtschaftlich günstigsten Offertsteller, Firma A. Kaufmann AG Balzers vergeben. Am 05.02.2007 ist die Fa. Kaufmann AG, auf Grund ausserordentlichen Umständen von ihrem Angebot vom 10.07.2006 zurückgetreten. Deshalb soll nach ÖAWG die nachfolgend aufgeführte Arbeitsgattung neu an den damals 2. Rangierten Offertsteller, Fa. Plättli Goop AG Schellenberg vergeben werden. Während der Diskussion wird folgender Punkt erwähnt: Ein Gemeinderat fragt, kann bei der nächsten Ausschreibung bei der die Firma A. Kaufmann AG, Balzers sich wiederum beteiligt, dieser Unternehmer ausgeschlossen werden? Es wird geantwortet, gemäss ÖAWG besteht keine rechtliche Grundlage für eine Nichtberücksichtigung. Tritt der Offertsteller mit der wirtschaftlich günstigsten Offerte oder mit der Offerte mit dem niedrigsten Preis zurück, kommt jene Offerte zum Zuge, die unter den verbleibenden Offerten die wirtschaftlich oder preislich günstigste ist. Die Abt. Bauwesen beantragt die nachfolgenden Arbeiten, an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller zu vergeben. Antrag:
1. BKP 241.1 Zusatzförder – Dosierschnecke für Holzhackschnitzelheizung an die Fa.
Mawera AG St .Margrethen, zum Offertpreis von CHF 17’960.05
2. BKP 247.2 Spezialfilter für Holzhackschnitzelheizung an die Fa. Mawera AG, St.
Margrethen, zum Offertpreis von CHF 46'939.40
3. BKP 379.2 Bühnenboden Aula (KV CHF 144'000.00) an die Fa. Wyss Bühnenbau AG
Näfels zum Offertpreis von CHF 38'647.10
4. BKP 281. – 282.4 Boden- und Wandbeläge in Keramik (KV CHF 113'000.00) an die Fa.
Plättli Goop AG, Schellenberg, zum Offertpreis von CHF 97'916.80
Beschluss: einstimmig Den Anträgen wird zugestimmt. 10. Arbeitsvergabe Holzschlag
Antragsteller: Vorsteher
Bericht: Arbeitsvergabe: Holzschlag Oberschaffert Gemäss beiliegendem Vergabeprotokoll ist die ARGE Bischof Reto, Forst Anstalt, Ruggell / Pro Natura Forst AG, Gamprin mit dem Offertpreis von CHF. 57'016.15 die wirtschaftlich günstigste Anbieterin. Die Vergabesumme ist im Budget 2007 enthalten. Antrag:
1. Kreditfreigabe von CHF. 58'000.00 2. Arbeitsvergabe Holzschlag Oberschaffert an die wirtschaftlich günstigste ARGE Bischof
Reto, Forst Anstalt, Ruggell / Pro Natura Forst AG, Gamprin, zum Offertpreis von CHF. 57'016.15
Beschluss: einstimmig Dem Antrag wird zugestimmt.
11. Anbringung einer Reklametafel an der Fassade des bestehenden Gebäudes auf der Parzelle Nr. 1780 (BR 20255), Industriestrasse 753, Eschen
Antragsteller:
Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht: Geplant ist die Anbringung einer Reklametafel an der Fassade des bestehenden Gebäudes auf Parzelle Nr. 1780 (BR 20255), Industriestrasse 753, Eschen. Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat. Antrag: Das Baugesuch ist im vereinfachten Verfahren zu genehmigen. Beschluss: einstimmig Dem Antrag wird zugestimmt. 12. Anbau eines Windfangs beim bestehenden Wohnhaus auf der Parzelle Nr. 1339, Grossfeld 24, Eschen
Antragsteller:
Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht: Geplant ist der Anbau eines Windfangs beim bestehenden Wohnhaus auf Parzelle Nr. 1339, Grossfeld 24, Eschen. Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat. Antrag: Das Baugesuch ist im vereinfachten Verfahren zu genehmigen. Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt. 13. Anbau einer Sitzplatzüberdachung beim bestehenden Wohnhaus auf der Parzelle Nr. 107, Bongerten 14, Eschen
Antragsteller:
Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht: Geplant ist der Anbau einer Sitzplatzüberdachung beim bestehenden Wohnhaus auf Parzelle Nr. 107, Bongerten 14, Eschen. Das Bauvorhaben benötigt für die Unterschreitung des Mindest-Grenzabstandes von 3.50m ein privatrechtlich vereinbartes Näherbaurecht. Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgenden Auflagen: Auflagen:
1. Die maximale Gebäudelänge von 25.00m darf nicht überschritten werden. 2. Für das benötigte Näherbaurecht ist eine privatrechtliche Vereinbarung abzuschliessen.
Antrag: Das Baugesuch ist mit den erwähnten Auflagen im vereinfachten Verfahren zu genehmigen. Beschluss: einstimmig Dem Antrag wird zugestimmt. 14. Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle Nr. 3486, Oberstädtle,
Antragsteller:
Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht: Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses auf Parzelle Nr. 3486, Oberstädtle, Nendeln. Die Erschliessung des Einfamilienhauses erfolgt über ein im Grundbuch eingetragenes Fuss- und Fahrwegrecht. Für die Wendemöglichkeit beim Carport und Abstellplatz ist ein Fahrwegrecht über die Nachbarparzelle Nr. 3666 notwendig. Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgenden Auflagen: Auflagen:
1. Es ist ein Dienstbarkeitsvertrag (Fahrwegrecht) für die Wendemöglichkeit beim Carport
und Autoabstellplatz über die Nachbarparzelle Nr. 3666 abzuschliessen.
2. Die Vorschriften betreffend Terrainveränderungen (BO Art. 25 und Anhang IV – VI) sind
einzuhalten (Abstützmauer an Strassen: 45° ab 1,25m Höhe).
Antrag: Das Baugesuch ist mit den erwähnten Auflagen zu genehmigen. Beschluss: einstimmig Dem Antrag wird zugestimmt. Baurechtlicher Nachvollzug offene Terrassenüberdachung auf der Parzelle Nr. 1566 (BR 20201), Eschestrasse 66, Eschen
Antragsteller:
Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht: Beim vorliegenden Baugesuch handelt es sich um den baurechtlichen Nachvollzug für die bereits realisierte offene Terrassenüberdachung auf Parz. Nr. 1566 (BR 20201), Eschestrasse 66, Eschen. Die Balkonverglasung (Wintergarten) ist nicht Gegenstand dieses Baugesuches. Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat. Antrag: Das Baugesuch ist zu genehmigen. Beschluss: einstimmig Dem Antrag wird zugestimmt. 16. Baurechtlicher Nachvollzug offene Eingangsüberdachung, offene Terrassenüberdachung und offene Ueberdachung Garagenvorplatz auf der Parzelle Nr. 1566 (BR 20201), Eschestrasse 66, Eschen
Antragsteller:
Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht: Beim vorliegenden Baugesuch handelt es sich um den baurechtlichen Nachvollzug für bereits realisierte bauliche Massnahmen (offene Eingangsüberdachung, offene Terrassenüberdachung und offene Überdachung Garagenvorplatz) auf Parz. Nr. 1566 (BR 20201), Eschestrasse 66, Eschen. Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat. Antrag: Das Baugesuch ist zu genehmigen. Beschluss: einstimmig Dem Antrag wird zugestimmt. 17. Raumbenützung Schulsaal Nendeln
Antragsteller: Vorsteher Bericht: Heck Herbert, Schulstrasse 55, Nendeln, stellt das Gesuch um Erteilung der Bewilligung für die Benützung des Saals, des Foyers und der Küche für die Durchführung einer Geburts-tagsfeier am 27.1.2007. Gemäss Art. 3 des Benützungsreglements werden reine Privatanlässe generell nur über Beschluss des Gemeinderates bewilligt. Die betreffende Person muss den Wohnsitz in der Gemeinde haben.
Erwägung: Die Erteilung einer Bewilligung für die Benützung öffentlicher Räume durch den Gemeinderat ist nicht mehr zeitgemäss und sollte an die Liegenschaftsverwaltung delegiert werden, es ist daher eine Überarbeitung des Benützungsreglements ins Auge zu fassen. Antrag: Bewilligung des Gesuchs, das Gesuch entspricht dem Benützungsreglement. Beschluss: einstimmig Dem Antrag wird zugestimmt. 18. Raumbenützung Gemeindesaal Eschen
Antragsteller: Vorsteher Bericht: Weissenhofer Helmuth und Hasler Yvonne, Walchabündt 11, Eschen, stellen das Gesuch um Erteilung der Bewilligung für die Benützung des vorderen Teils des Saals, des Foyers und der Küche für die Durchführung seiner Privatfeier am 23. März 2007. Gemäss Art. 3 des Benützungsreglements werden reine Privatanlässe generell nur über Beschluss des Gemeinderates bewilligt. Die betreffende Person muss den Wohnsitz in der Gemeinde haben. Antrag: Bewilligung des Gesuchs, das Gesuch entspricht dem Benützungsreglement. Beschluss: einstimmig Dem Antrag wird zugestimmt. 19. Raumbenützung Gemeindesaal Eschen
Antragsteller: Vorsteher Bericht: Hoop Michael, Walchabündt 11, Eschen, stellt das Gesuch um Erteilung der Bewilligung für die Benützung des Foyers und der Küche für die Durchführung eines Hochzeitsapéros am 9.3.2007. Gemäss Art. 3 des Benützungsreglements werden reine Privatanlässe generell nur über Beschluss des Gemeinderates bewilligt. Die betreffende Person muss den Wohnsitz in der Gemeinde haben. Erwägung: Antrag: Bewilligung des Gesuchs, das Gesuch entspricht dem Benützungsreglement. Beschluss: einstimmig Dem Antrag wird zugestimmt. Einbürgerung gemäss Art. 18 des Gemeindegesetzes
Antragsteller: Vorsteher Bericht: Gemäss Art. 18 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 (LGBl. Nr. 76 / 1996) werden Bürger einer anderen Gemeinde auf Antrag in das Gemeindebürgerrecht aufgenommen, wenn sie während der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung in dieser Gemeinde Wohnsitz gehabt haben und im Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte sind. Ueber den Aufnahmeantrag entscheidet der Gemeinderat. Antragsteller: Heule Anita, St. Luzi- Strasse 18, Eschen und ihr Kind Heule Allegra Antrag: Der Gemeinderat beschliesst die Aufnahme der Antragsteller in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen Beschluss: einstimmig Dem Antrag wird zugestimmt. 21. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener Antragsteller: Vorsteher Gesuchsteller: Kocaaga Remiz, Essanestrasse 115, Eschen Bericht: Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde in welcher er zuletzt während mindestens 5 Jahren seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung. Der oben genannte Gesuchsteller hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Antrag: Kenntnisnahme, er werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben. Beschluss: einstimmig Dem Antrag wird zugestimmt. 21.2.2007
Guidelines for the Management of Adverse Drug Effects of Antimycobacterial Agents Lawrence Flick Memorial Tuberculosis Clinic Philadelphia Tuberculosis Control Program November 1998 Table of Contents Drugs Used in the Treatment of Tuberculosis Section I: Most Common Adverse Drug Effects Listed by Adverse Effect Section II: Adverse Drug Effects and Drug Interactions Listed by D
Belgium Indoor Hockey Titre IV Règlement Sportif Salle Saison 2012-2013 Edition Septembre 2012 by Belgium Indoor Hockey Page 1/11 27/10/2012 Table des matières Article 1 - Code de Conduite.3 Article 1 - Qualifications.5 Article 2 - Heures des rencontres.6Article 3 - Premiers soins.6Article 4 - Rapport Officiel.7Article 5 - Barèmes des frais et amendes